Service Telefon: 0034-956 10 62 40 Mo-Fr 9.30-13.30 h und 16-19 h

CASA DE LA LUZ

Villen - Ferienhäuser - Apartments
Andalusien - Costa de la Luz - Conil

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Vertragspartner:

Casa de la Luz ist für die Eigentümer der Ferienhäuser als Vermittler tätig. Das Vertragsverhältnis besteht immer zwischen dem Eigentümer eines Vermietungsobjektes und dem jeweiligen Mieter. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Unterkunft zur ferienmäßigen Nutzung. Eine Anwendung des spanischen Mietgesetzes (Ley de Arrendamientos Urbanos) auf das vorliegende Mietverhältnis ist ausgeschlossen.



2. Abschluss des Vertrages:

Nach telefonischer oder schriftlicher Bestätigung des Kunden für die Buchung eines Objektes senden wir umgehend Reservierungsbestätigung, diese Geschäftsbedingungen und alle Informationen zur Lage etc. des Objektes per Email zu. Durch den Eingang der in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Casa de la Luz im Namen des jeweiligen Eigentümers zustande, und der Kunde bestätigt, diese Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.



3. Leistungen:

Wir verpflichten uns, die angebotenen Mietobjekte in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand und in der Ausstattung wie im Internet beschrieben, zu übergeben.
Sollte ein Objekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, Ihnen ein anderes gleichwertiges oder höherwertiges Objekt zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstatten wir den gesamten erhaltenen Rechnungsbetrag zurück. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden.



Folgende Leistungen sind im Mietpreis enthalten:

Mehrwertsteuer und sonstige Steuern und Gebühren
Kosten für Strom, Wasser und Gas
Sonderregelungen gelten für Heizkosten im Winter und für das Aufladen von Elektroautos, -fahrrädern und-rollern. Dieses muss Casa de la Luz vor Anreise mitgeteilt werden, um dann ggf. den zahlungspflichtigen Stromverbrauch zu ermitteln
Endreinigung
Eine Garnitur Bettwäsche und 2 Handtücher (ein normales und ein Duschhandtuch) pro Person.



Folgende Leistungen können gegen Gebühr dazu gebucht werden:

Babyset bestehend aus Reisebett und Hochstuhl einmalig 30,50 Euro (bitte Bettwäsche mitbringen)
Zustellbett einmalig 60,50 Euro (nur bei ausgewählten Objekten)
Zwischenreinigungen
Wäschewechsel bei Aufenthalten von mehr als einer Woche (nur in Zusammenhang mit einer Zwischenreinigung)
Haustier (nur bei ausgewählten Objekten) einmalig 60,50 Euro (Kaution: zusätzlich 100 Euro)
Zusätzliche Heizkörper 30,50 Euro/Woche



Häuser, die mit Internet-und Telefonanschlüssen angeboten werden:

Internet-oder Telefonverbindungen sind nicht Bestandteil des Vertrages, und eine ständig verfügbare Leitung kann nicht garantiert werden. In der Regel sind normale DSL oder Glasfaser Leitungen vorhanden. Casa de la Luz bzw. der Vermieter zahlt keine Entschädigungen bei Fehlern bzw. Problemen mit der Leitung, da sie außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
Am Ende dieser Geschäftsbedingungen finden Sie die ausführlichen Nutzungsbedingungen für den WLAN Zugang, die auch Bestandteil des Vertrages sind



4. Zahlungsweise

Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens 5 Wochen vor Anreise erfolgen. Sollte die Restzahlung nicht 5 Wochen vor Anreise eingegangen sein, behält sich der Eigentümer das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die Anzahlung in Höhe von 25% einzubehalten. Bei kurzfristigen Reservierungen, deren Anreise weniger als 5 Wochen ab Buchungsdatum liegt, ist der Gesamtpreis mit Erhalt der Bestätigung innerhalb von 24 h fällig. Die Zahlung kann grundsätzlich per Überweisung auf das auf das folgende Konto oder per Kreditkarte erfolgen:


Zahlung per Überweisung

Deutsche Bank: IBAN: ES89 0019 0194 11 4010017151

BIC DEUTESBBXXX

Zahlung per Kreditkarte

Für Zahlungen mit Kreditkarte erhalten Sie von uns einen Link zu unserer Hausbank mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Der Aufschlag für Kreditkarten aus der EU beträgt 1% und für Nicht EU Länder 2%.

Kaution

Die Kaution in Höhe von 100 Euro bzw. 500 Euro bei größeren Objekten muss per Kreditkarte bei Anreise hinterlegt werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen in der Regel keine persönliche Abnahme des Objektes durchführen, sondern diese nach Ihrem Verlassen durch unser Personal oder den Eigentümer erfolgt.



5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden, Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornogebühren:
Bis 61 Tage vor Reiseantritt 25 %
Vom 60. bis zum 31. Tag 50 %
Vom 30. bis zum 15. Tag 75 %
Ab dem 14. Tag 95 %



Wir empfehlen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung (z.B. online bei der Ergo Reiseversicherung, www.ergo.de) abzuschließen.
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, z. B. durch verspätete Anreise oder frühere Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.



6. Auflösung des Vertrages durch Casa de la Luz bzw. den Vermieter

Casa de la Luz hat im Namen des Vermieters das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Erstattung des Mietpreises zu kündigen, wenn der Mieter sich trotz Abmahnung vertragswidrig verhält. Hierzu gehören:
- extreme Lärmbelästigung
- das Mitbringen von Haustieren, die nicht angemeldet sind
- Belegung des Objektes mit mehr Personen als in der Buchungsbestätigung ausgewiesen
- grob fahrlässige Beschädigung des Objektes oder Inventars



7. Umbuchungen

Umbuchungen von Daten in dem gleichen Objekt sind nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich und Casa de la Luz erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 15% der Anzahlung (mindestens 60,50 Euro). Bitte beachten Sie, dass wir nur als Vermittler tätig sind und Umbuchungen von einem Haus auf ein anderes in der Regel nicht möglich sind bzw. mit Zusatzkosten verbunden sind.



8. Während Ihres Aufenthaltes:

A. Anmeldung der Reisenden über 16 Jahre

Wie in Hotels, müssen alle Reisenden, die 16 Jahre oder älter sind, bei der örtlichen Behörde angemeldet werden. Der Hauptmieter, der in der Reservierungsbescheinigung erscheint, ist dafür verantwortlich, dass alle Mitreisenden ebenfalls angemeldet sind. Eventuelle Strafen für nicht angemeldete Mitreisende, sind vom Mieter zu zahlen. Sie erhalten etwa eine Woche vor Anreise Links von dem Anmeldesystem CLIZZ in der Anzahl der angegebenen Anzahl der Gäste zugeschickt, auf denen die Anmeldung vorab durchgeführt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, kann eine Anmeldung auch bei Anreise vor Ort durchgeführt werden.

B. An-und Abreise:

Das Haus kann am Anreisetag ab 17 Uhr bezogen und muss am Abreisetag bis um 11 Uhr verlassen werden. Frühere Ankünfte und spätere Abreisen versuchen wir möglich zu machen, müssen aber mit Casa de la Luz einige Tage vor An- bzw. Abreise abgesprochen werden. Der Hauptmieter muss während des gesamten Aufenthaltes anwesend sein. Es ist nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters den Hauptmieter zu ändern. Insbesondere nicht, wenn es sich hier um jüngere Personen handelt. Vor allem bei Abreise, aber auch beim Verlassen des Objektes während des Aufenthaltes sind alle Türen und Fenster zu schließen. Bei Abreise ist das Objekt besenrein zu verlassen (Geschirr gespült, gefegt, Müll vollständig entsorgt, wenn vorhanden Grill gesäubert). Für weit über das normale Maß überschreitenden Reinigungsaufwand werden ggf. Teile der Kaution einbehalten.

C. Kameras

In einigen Objekten sind im Außen- und eventuell auch im Innenbereich Kameras für die Überwachung bei Nichtbelegung des Hauses. In der Regel sind diese bei Belegung nicht aktiv. Bitte fragen Sie bei Bedarf im Büro nach.

D. Mängel

Eventuelle Mängel müssen uns sofort mitgeteilt werden und der Mieter verpflichtet sich, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu der Beseitigung beizutragen. Ausgleichszahlungen werden nur in Betracht gezogen, wenn es nicht möglich ist, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen und wenn sie den Ferienaufenthalt beeinträchtigen. Reklamationen, die uns erst nach Abreise mitgeteilt werden, können für eventuell geforderte Ausgleichszahlungen grundsätzlich nicht in Betracht gezogen werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt pfleglich zu behandeln und haftet für alle entstandenen Schäden, auch wenn diese über die hinterlegte Kaution hinausgehen. Schäden müssen Casa de la Luz bzw. dem Vermieter sofort gemeldet werden.

E. Rauchen

Es ist nicht gestattet, in den Häusern zu rauchen. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von 50-200 Euro für eine intensivere Reinigung erhoben.

F. Sonstiges

Landestypische Beeinträchtigungen wie kurzzeitige Strom- und Wasserausfälle, Ameisen (und anderes Getier) sind kein Grund für Reklamationen. Vor allem in den ländlichen Regionen muss mit Gebell von Hunden und Krähen von Hähnen gerechnet werden. SAT TV Anlagen können bei starkem Wind oder Regen eventuell nicht funktionieren, da das Signal dann nicht korrekt empfangen wird. Ihr Eigentum ist in den Ferienhäusern nicht versichert. Bitte klären Sie mit Ihrer Hausratversicherung, ob Ihr Gepäck etc. im Ausland versichert ist oder schließen ggf. eine Reisegepäckversicherung ab. Für die Außenanlagen ist unserem Personal der Zutritt jederzeit zu ermöglichen. Wir versuchen, Sie während Ihres Aufenthaltes so wenig wie möglich zu belästigen, aber Pools müssen regelmäßig gereinigt und die Gärten gepflegt werden. Sollten wir Zutritt zu den Räumlichkeiten benötigen, setzen wir uns soweit möglich vorher mit Ihnen in Verbindung (bitte eine Handynummer im Büro hinterlassen) Pools sind in der Regel ab eine Woche vor Ostern bis Ende Oktober in Betrieb, in Apartmentanlagen oft nur von Mitte Juni bis Mitte September. Sollte von Seiten der Behörden die Nutzung der Pools untersagt werden (Pandemien, Wassermangel etc.), ist dies kein Grund für eine Rückerstattung. Wir übernehmen keine Verantwortung für Unfälle jeglicher Art während des Aufenthaltes im Ferienhaus. Dies gilt insbesondere für die Häuser mit Pool und Dachterrassen. Kinder dürfen niemals unbeaufsichtigt in der Nähe des Pools bzw. auf Dachterrassen sein, auch wenn diese eingezäunt sein sollten. Sollten Sie mit einem Elektroauto anreisen oder elektrische Fahrräder, Roller etc mitbringen, sind Sie verpflichtet Casa de la Luz dies vor Anreise mitzuteilen.



9. Gerichtsstand ist Chiclana (Cadiz)



10. Datenschutz

In Übereinstimmung mit dem Gesetz 15/1999 über den Schutz personenbezogener Daten teilen wir Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Kontaktdaten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in eine automatisierte Datei namens KUNDEN UND / ODER LIEFERANTEN aufgenommen wurden, für die INMOBILIARIA CONIL CASA DE LA LUZ, S.L. verantwortlich ist und deren Zweck die Verwaltung der für die Entwicklung ihrer Tätigkeit erforderlichen Daten ist. Ihre Daten werden für die oben genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Wenn Sie von Ihrem Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch Gebrauch machen möchten, können Sie sich schriftlich an folgende Adresse wenden: CL. LOS PUEBLOS BLANCOS, 20 - 11140 CONIL DE LA FRONTERA (CÁDIZ) oder an die Adresse der spanischen Datenschutzbehörde im Internet: www.agpd.es

11. Kontakt

Inmobiliaria Conil Casa de la Luz SL
C/ Los Pueblos Blancos 20
11140 Conil
Tel +34-956 10 62 40
Email siering@casadelaluz.com
StNr. B72275092
© copyright Thorsten Siering


Nutzungbedingungen für einen Internetzugang über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Unsere Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung Akzeptieren